Fachberatung Migrantenselbstorganisationen NRW

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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Die Fachberatung bietet allen MSO in NRW ein breites Angebot zur Vernetzung, Qualifizierung und Beratung an. Eine detaillierte Übersicht zu unseren Angeboten finden Sie in der Rubrik Leistungen

Die Angebote der Fachberatung stehen allen Migrantenselbstorganisationen (MSO) des Landes Nordrhein-Westfalens zur Verfügung. 

Für die Beratung muss die Organisation noch nicht gegründet oder eingetragen sein. Gerne unterstützen wir Initiativen auf dem Weg zur Gründung eines Vereins oder bei der Durchführung erster Aktionen. Ihr Verein oder Ihre Organisation versteht sich zudem als MSO? Dann freuen wir uns auf Ihre Anliegen und Fragen. Die Kontakte des Fachberatungsteams finden Sie unter der Rubrik Team

Migrantenselbstorganisationen (kurz: MSO) sind Organisationen, deren Mitglieder hauptsächlich Menschen mit internationaler Familiengeschichte und / oder Rassismuserfahrung sind - genauer: Mindestens die Hälfte der Mitglieder, der Vorstandsmitglieder oder der aktiv verantwortlichen Menschen.

Mit ihren vielfältigen Angeboten, zum Beispiel in der Sozialberatung, Kinder- und Jugendhilfe oder Kulturarbeit, zählen sie zu den Hauptakteuren der Migrations- und Integrationsarbeit in NRW. 

Nicht alle Organisationen von Menschen mit internationaler Familiengeschichte oder von Menschen mit Rassismuserfahrung verstehen sich als MSO. Manche Organisationen, welche die formalen Voraussetzungen einer MSO erfüllen, verstehen das Label „Migrant*innen“ als stigmatisierend.

Mit unseren Beratungsleistungen adressieren wir auch rassismuskritische Initiativen, Neue Deutsche Organisationen und Selbstorganisationen von Geflüchteten.

Der Paritätische Nordrhein-Westfalen (NRW) ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland und ein Mitgliederverband. Das bedeutet, die soziale Arbeit wird von den Mitgliedsorganisationen erbracht. Er ist Dachverband für rund 3.200 Organisationen mit mehr als 6.600 Einrichtungen und Diensten in allen Feldern der sozialen Arbeit im Raum NRW. Die Mitgliedsorganisationen werden durch den Verband beraten sowie ihre Interessen vertreten. Mehr zum Thema auf der Seite des Paritätischen

Freie Wohlfahrtspflege ist die Gesamtheit aller sozialen Hilfen, die auf freigemeinnütziger Grundlage und in organisierter Form in Deutschland geleistet wird. Sie unterscheidet sich von gewerblichen, also auf Gewinnerzielung ausgerichteten, Angeboten sowie von denen öffentlicher Träger.

Das Miteinander öffentlicher und Freier Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik ist einmalig in der Welt. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sind aufgrund ihrer Leistungen für das Gemeinwesen ein wichtiger Bestandteil des Sozialstaates. 

In den Einrichtungen und Diensten der Wohlfahrtsverbände sind rund 1,9 Millionen Menschen hauptamtlich beschäftigt; schätzungsweise 3 Millionen leisten ehrenamtlich engagierte Hilfe in Initiativen, Hilfswerken und Selbsthilfegruppen.

Text übernommen von der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)

Bei einem eingetragenen Verein (e.V.) handelt es sich um einen im Vereinsregister eingetragenen Verein. Für die Eintragung ins Vereinsregister ist vorgegeben, dass der Verein kein wirtschaftliches Interesse verfolgt, sondern ein gemeinsames Interesse (der ideelle Zweck) all den Handlungen des Vereins unterliegt.

Der eingetragene Verein ist eine juristische Person und besitzt Rechtsfähigkeit. Er muss einen Vorstand haben und kann unter seinem Namen klagen und verklagt werden. Den Gläubigern haftet nur das Vereinsvermögen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Gerne beraten wir Sie zur Vereinsgründung. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Gemeinnützigkeit bedeutet, dass die Aktivitäten einer Organisation dem Gemeinwohl zu Gute kommen. Der Staat verlangt von Organisationen bei ihren gemeinnützigen Aktivitäten weniger Steuern. Für eingetragene Vereine ist dabei der Vereinszweck entscheidend, der in der Satzung festgelegt ist. Welche Zwecke als gemeinnützig gelten, ist in § 52 Abgabenordnung (AO) festgelegt. Die Gemeinnützigkeit wird vom lokalen Finanzamt festgestellt. Wichtig ist: Die Freistellung von bestimmten Steuern gilt nur für die Verfolgung der in der Satzung festgelegten Zwecke. Wenn ein Verein beispielsweise die Förderung der Jugendhilfe als einzigen Zweck in seiner Satzung hat, ist er für den Betrieb einer Sportmannschaft nicht steuerbefreit. Auch gemeinnützige Organisationen müssen in bestimmtem Bereichen Steuern bezahlen: Zum Beispiel, wenn sie ein Café betreiben oder etwas verkaufen.

In unseren Seminaren zum Thema Vereinsfinanzen vermitteln wir wichtige Kenntnisse zu diesen Themen. Informationen zur Gemeinnützigkeit finden Sie zudem bei den lokalen Finanzämtern oder bei spezialisierten Steuerberater*innen.

Wenn wir von Initiativen sprechen, meinen wir damit Gruppen ohne eingetragene Rechtsform. Sie können dennoch den Merkmalen einer MSO entsprechen. Manche dieser Gruppen befinden sich auf dem Weg zu einer formalen Vereinsgründung - anderen Gruppen reicht es, auch ohne Verein ihre jeweiligen Ziele zu verfolgen.

Gerne begleiten wir Sie bei der formalen Vereinsgründung. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Viele Fördermittel im Bereich der sozialen Arbeit werden heute projektförmig ausgeschrieben. Das heißt, dass die beantragten Fördermittel nicht die Organisation selbst finanzieren, sondern eine konkrete Maßnahme, welche die Organisation durchführt: Das Projekt. Ein Projekt ist davon gekennzeichnet, dass es ein Ziel verfolgt, welches innerhalb einer festen Laufzeit erreicht werden soll – und dabei ein festgelegtes Budget zur Verfügung steht. Bei sozialen Projekten geht es darum, eine Wirkung bei einer bestimmten Zielgruppe zu erzielen. Zum Beispiel, die Teilhabechancen von Geflüchteten zu erhöhen oder die gesundheitliche Situation von Senior*innen zu verbessern. Ein Projekt hat dabei immer einen festen Start- und einen festen Endpunkt – im besten Falle ist an diesem Endpunkt das Ziel erreicht.

Projekte kann man bei verschiedensten Fördergebern beantragen. Hierfür muss man einen Projektantrag stellen, in welchem man das Projekt so kompakt und genau wie möglich beschreibt. Die Fachberatung Migrantenselbstorganisationen unterstützt gerne bei der Konzeption und Beantragung von Projekten. Mit unseren Seminaren zum Thema vermitteln wir zudem Grundlagenwissen und wissenswerte Praxistipps zum Thema Projektantragsstellung.

Ein Kommunales Integrationszentrum (KI) ist eine landesgeförderte städtische Einrichtung. Es gibt aktuell flächendeckend, in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten, Kommunale Integrationszentren. Sie kümmern sich um die Koordination von kommunalen Integrationsaufgaben und die Vernetzung unterschiedlicher Akteure.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Integrationsministeriums

Eine Integrationsagentur dient der Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von zugewanderten Menschen sowie der Stärkung eines friedlichen und respektvollen Miteinanders in den Quartieren. Sie arbeitet mit Gemeinden, Behörden, Einrichtungen und sozialen Diensten sowie mit Initiativen und Einzelpersonen zusammen. Aktuell gibt es in NRW rund 190 Integrationsagenturen. Die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, abgekürzt MKJFGFI NRW. Träger sind die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege.          

Weitere Informationen finden Sie hier.

Sie haben Vorschläge?

Senden Sie uns gerne Ihre Vorschläge für weitere Fragen, die Sie hier beantwortet sehen möchten, an mso@paritaet-nrw.org